Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG (Schutz der körperlichen Unversehrtheit) erfordert hinreichende Darlegung einer drohenden Gesundheitsgefährdung - hier: Auslieferung eines an Hepatitis C erkrankten Mazedoniers nach Bosnien-Herzegowina - Behandlungsbedürftigkeit nicht hinreichend dargelegt
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