Aktenzeichen VIII ZR 335/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.08.2014

Leasingvertrag über Elektrotherapiegeräte für eine Physiotherapiepraxis: Zurechenbarkeit einer ohne Kenntnis des Leasinggebers begangenen Aufklärungspflichtverletzung und einer arglistigen Täuschung seitens des Lieferanten über die Abrechnungsfähigkeit der mit den Leasinggeräten erbrachten Therapieleistungen; Haftungsfreizeichnung für den Leasinggeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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