Aktenzeichen 12 Qs 6/22

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RCNHQDZ79CTFX7HPKZ

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 10.03.2022

Krankenkasse, Leistungen, Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Vollziehung, Verteidiger, Tatverdacht, Arzneimittel, Generalstaatsanwaltschaft, Durchsuchungsbeschluss, Ermessen, Beschwerdeverfahren, Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, gerichtliche Kontrolle, eigene Zwecke, Auffassung der Beschwerde

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