Aktenzeichen W 8 S 22.1151

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RCNHP34YZ9C64TD3Y8

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VG Würzburg: Entscheidung vom 29.07.2022

Sofortverfahren, isolierte Aufhebung der Vollziehungsanordnung, keine ausreichende Begründung des Sofortvollzugs, arzneimittelrechtliche Untersagung des Inverkehrbringens, Ginko 100 mg

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