Aktenzeichen I R 45/12

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RCNHNSJS7VM3W65RJQ

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 13.11.2013

Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags: Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres; "wichtiger Grund" bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

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