Aktenzeichen 7 AZR 494/11

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RCNHNSBQ6995JY3HWF

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 15.05.2013

Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitnehmerüberlassung - Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers

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