Aktenzeichen 4 Ta 101/23

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RCN:
RCNHNPUYVF75CDB9GA

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LArbG Nürnberg: Entscheidung vom 29.12.2023

Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, Prozeßbevollmächtigter, Kostenfestsetzungsverfahren, Sofortige Beschwerde, Zweckentsprechende Rechtsverfolgung, Rechtspfleger, Kostenfestsetzungsbeschluß, Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens, Auslagen des Rechtsanwalts, Verfahrensgebühr, Rechtsmißbrauch, Kostenfestsetzungsantrag, Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts, Kostenerstattungsanspruch, Bundesarbeitsgericht, Beauftragter Rechtsanwalt, Schriftsätze, Schriftsatzentwurf, Arbeitsgericht, Rechtsmittelgegner

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