Zum Schutzbereich von Art 14 Abs 1 S 1 GG bzgl des Aktieneigentums sowie zu den Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung - Freiwilliges Delisting oder "Downgrading" berührt grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts des Aktionärs - Herleitung eines Pflichtangebots an übrige Aktionäre bei Delisting im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zulässig, aber von Verfassungs wegen nicht geboten
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