Keine Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG 2003 auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR Subsidiärer Rückgriff auf § 3c EStG Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs i. S. v. § 3c Abs. 1 EStG
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