Aktenzeichen 2 StR 431/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:040321B2STR431.20.0
RCN:
RCNHN5R9LNUYMSQJFF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.03.2021

Strafverfahren: Ausnahme vom Grundsatz der nachträglichen Gesamtstrafenbildung durch den Tatrichter

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