Aktenzeichen 4 StR 544/12

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RCNHMUBS5XWRX39TF6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.02.2013

Vergewaltigung: Vorsatz bei Ausnutzung einer hilflosen Lage beim Verzicht des Opfers auf Widerstand aus Furcht; Ausnutzen eines "Klimas der Gewalt" früherer Drohungen

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