Aktenzeichen 3 StR 503/14

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RCNHL4Q5DWB8APJTVG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.12.2014

Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Notwendige Feststellungen zum bewaffneten Vorrätighalten von Betäubungsmitteln zum Verkauf

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