Aktenzeichen 8 C 5/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:120723U8C5.22.0
RCN:
RCNHKNB8KCFPJ6ZC8G

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 12.07.2023

Vermögenszuordnung schließt nachfolgende anderweitige öffentliche Restitution des Vermögenswertes nicht aus

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