Aktenzeichen 4 ZB 21.396

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RCNHKBEZPV8N5Q7PZS

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VGH München: Entscheidung vom 10.05.2021

Teilbefreiung vom Benutzungszwang, wirtschaftliche Zumutbarkeit für die übrigen Verbraucher, Überschreitung des regionalen Durchschnittsentgelts, Statistik über „Wasser- und Abwasserentgelte in Bayern“, Unbeachtlichkeit des Refinanzierungssystems (Beiträge oder Gebühren)

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