Aktenzeichen S 46 AS 372/15

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNHK7LUCBMJ68YHBH

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SG München: Urteil vom 10.03.2017

Nur bei Gegenseitigkeit von Gegenforderung der Behörde und Hauptforderung des Leistungsempfängers ist eine Aufrechnung möglich

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