Aktenzeichen 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20100707.2bvr074805
RCN:
RCNHJZNYH3FELN4V5B

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 07.07.2010

Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 partiell nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/ 2002 am 31.03.1999 entstanden sind und die entweder - bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt - nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden sind oder - bei einer Veräußerung nach Verkündung des Gesetzes - sowohl zum Zeitpunkt der Verkündung als auch zum Zeitpunkt der Veräußerung nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können - zehnprozentige Beteiligungsgrenze als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

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