Aktenzeichen VIII ZR 286/10

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RCN:
RCNHHNAQ6JESV4699G

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.12.2011

Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Angabe des Verteilermaßstabs in Prozentzahlen; falsche Angabe der Vorauszahlungen des Mieters; Korrektur von Ermessensfehlern durch das Gericht

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