Aktenzeichen B 9 SB 2/22 R

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RCN:
RCNHH8VSVCNB54379Y

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Bundessozialgericht: Urteil vom 15.06.2023

(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Bescheids - kein konkret angegebenes Datum zum Wirksamkeitsbeginn - Wirksamkeit "ab Bekanntgabe" - hinreichende Bestimmtheit des Begriffs der Bekanntgabe - ausreichende Bestimmtheit des Bekanntgabedatums - Auslegung des Bescheids - keine beliebige Bestimmung des Bekanntgabezeitpunkts durch den Bescheidempfänger - spätere Ermittelbarkeit des genauen Datums durch die Gerichte - tatsächlich nicht mehr rekonstruierbares Zugangsdatum - Möglichkeit des Abstellens auf einen "Spätestens-Zugang" - Unterscheidung zwischen tatsächlichem und beweisbarem Zugangszeitpunkt - keine inhaltliche Unbestimmtheit durch Bekanntgabefiktion des § 37 Abs 2 SGB 10 - Drittwirkung des Bescheids - Erkennbarkeit des Wirksamkeitszeitpunkts für Dritte - Mitwirkungspflicht des Bescheidadressaten gegenüber Dritten zur Ermittlung des Wirksamkeitsbeginns - Schwerbehindertenrecht - Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft - GdB-Herabsetzungsbescheid nach Heilungsbewährung)

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