Aktenzeichen VII ZR 214/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:100316UVIIZR214.15.0
RCN:
RCNHH53CM8S4K5EJFQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.03.2016

Bauhandwerkersicherung: Pflicht eines Rechtsanwalts zur Stellung einer Sicherheit bei Modernisierungsarbeiten an einem Haus mit Wohnnutzung und Betrieb einer Kanzlei

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