Aktenzeichen V ZR 174/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:161222UVZR174.21.0
RCN:
RCNHGL7K9L4BSVK7PF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.12.2022

Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer Übereignung einer Gesamtheit von Gegenständen

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