Aktenzeichen V B 95/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.080520.VB95.18.0
RCN:
RCNHG9Z2D2ZRSSKJL7

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 08.05.2020

Rechtsfortbildung, Umsatzsteuerberichtigung, Berichtigungspflicht, Wahlrecht, Nachholung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

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