Aktenzeichen XI R 40/08

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RCN:
RCNHG8RTQNH6G6BXXE

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.09.2010

Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben - Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs - Lieferung von Mobiltelefonen von Italien nach Österreich unter Verwendung einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Erwerber - Kein Vorsteuerabzug des Abnehmers - Änderung der Bemessungsgrundlage - Nachweis der Besteuerung im anderen Mitgliedstaat - Ermittlung von Sinn und Zweck einer Norm durch die Rechtsprechung

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