Aktenzeichen V ZB 34/13, V ZB 78/13

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ECLI:
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RCN:
RCNHG46ASS2959STV6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.06.2015

Streitigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft über Zuordnung von Sondereigentum: Sachlich zuständiges Gericht; Verwerfung der Berufung durch ein sachlich unzuständiges Gericht

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