Aktenzeichen 9 B 24/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2021:201221B9B24.21.0
RCN:
RCNHFVDHQX6SNUNHF7

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 20.12.2021

Gnadenhof auf dem Grundstück der Klägerin; Begriff des Hundehalters im Sinne der Aufwandsteuer

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