Aktenzeichen 11 W 3034/22

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 20.12.2022

Beschwerde, Berichtigung, Kind, Verfahren, FamFG, Namenswahl, Namensbestimmung, Eltern, Rechtskraft, Anwendung, Kinder, Bindung, Rechtswissenschaft, Recht, Beschwerde gegen Beschluss, deutsches Recht, materielle Rechtskraft

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