Aktenzeichen 1 N 20.151

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RCNHFDRNQVC7YAU4XL

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VGH München: Urteil vom 15.09.2021

Bebauungsplan, Ergänzendes Verfahren, Rügeobliegenheit, Von Bebauung freizuhaltende Flächen, Ordnungsgemäße Abwägung der Eigentümerinteressen

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