Aktenzeichen 2 B 55/10

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RCN:
RCNHF3SB5CKQ9AXV58

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 05.01.2011

Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen; Angemessenheit

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