Aktenzeichen 8 V 300/23

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ECLI:
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RCN:
RCNHEZ6F9K7J9MN7SW

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FG Nürnberg: Entscheidung vom 08.08.2023

Vollziehung, Gemeinde, Einkommen, Gemarkung, Festsetzung, Beschwerde, Revision, Aussetzungsinteresse, Wohnung, Normenkontrolle, Ruhen, Antragsteller, Verfahren, Existenzminimum, Aussetzung der Vollziehung, ernstlichen Zweifel, Grund und Boden

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