Aktenzeichen 8 B 50/11, 8 B 50/11 (8 C 21/11)

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNHENBVXRUMQF672Q

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 28.09.2011

Revisionszulassung; zur Bindung der Tatsacheninstanz an die Revisionsentscheidung im Vermögensrecht

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