Aktenzeichen I ZR 96/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:250620UIZR96.19.0
RCN:
RCNHE7H9UYUMKEQLQB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.06.2020

Einheitlicher Streitgegenstand bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag gegen die Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen - LTE-Geschwindigkeit

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