Aktenzeichen 203 StRR 104/24

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RCN:
RCNHCKBD2P7EG8UWGU

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BayObLG: Entscheidung vom 04.04.2024

Beweiswürdigung, Einziehungsverfahren, Sittenwidrigkeit, Kostenentscheidung, BGH-Beschluss, Rechtsfehler, freiwillige Zuwendung, Nachteilige Wirkungen, Zweckverfehlung, Subjektiver Tatbestand, Darlehensverträge, Urteilsgründe, Leichtfertiges Handeln, Rückzahlungsanspruch, Großer Senat, Vermögensdelikte, Selbständige Einziehung, Gutgläubigkeit, Erweiterte Einziehung, Geldwäsche

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