Aktenzeichen V ZR 221/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:181116UVZR221.15.0
RCN:
RCNHBXPZ8DRZYWM43N

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.11.2016

Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur Beendigung der Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer

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