Aktenzeichen 11 ZB 20.3146

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RCNHBHLW5E33ND4JV9

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VGH München: Entscheidung vom 22.03.2021

Fahrerlaubnisklassen, Fehlende Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerlaubnisprüfung, Erteilung der Fahrerlaubnis, Verwaltungsgerichte, Klärungsbedürftigkeit, Streitwertfestsetzung, Befähigung, Verlängerungsantrag, Tatsächliche Feststellungen, Rechtsmittelführer, Tragender Rechtssatz, Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrsgesetz, Zweijahresfrist, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Zulassungsverfahren, Erforderliche Kenntnis

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