Aktenzeichen I R 40/10

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 14.03.2011

(Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile - Keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern - Einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG)

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