Bundespatentgericht: Beschluss vom 04.05.2021
Markenbeschwerdeverfahren – "Tigerkraft (Wortmarke)/TIGER (IR-Wortmarke)" – keine Verwechslungsgefahr – erforderlicher Abstand im Zusammenhang mit identischen Waren – durchschnittliche Kennzeichnungskraft – keine Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt