Aktenzeichen XII ZB 395/12

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RCNHALGWV6N3HMHJG6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.01.2013

Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Ablehnung der notwendigen Heilbehandlung durch den Betroffenen

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