Aktenzeichen Au 4 K 19.31535

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNHALD2T6AVSTFZQG

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VG Augsburg: Urteil vom 25.05.2020

Zulässige Ablehnung des Asylfolgeantrags - Verfolgungsschicksal nicht glaubhaft gemacht

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