Aktenzeichen IX ZR 213/10

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RCNHACDZGSAX766VRP

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 09.06.2011

Obligatorische Streitschlichtung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzgläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

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