Aktenzeichen XII ZB 213/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:180320BXIIZB213.19.0
RCN:
RCNHAADAV699A4SFC3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.03.2020

Vertretungsrecht des Obhutselternteils hinsichtlich Rückübertragungsvereinbarung von Unterhaltsansprüchen

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