Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 22.09.2010
Altfall nach Bundesdisziplinarordnung; Übergangsrecht; auf die Disziplinarmaßnahme beschränkte Berufung des Beamten; nicht ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bemessungsentscheidung aufgrund schwerer Verfahrensmängel
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