Aktenzeichen 3 Sa 466/21

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RCN:
RCNH7HGKYR7R4HHGWE

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LArbG München: Urteil vom 25.11.2021

Coronavirus, SARS-CoV-2, Berufung, Arbeitsvertrag, Beschwerde, Leistungen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gesellschaft, Vollzeitpflege, Aufhebung, Arbeitnehmereigenschaft, Mindestlohn, Zahlung, Auslegung, Leistungserbringung, wirtschaftliche Einheit, Art und Weise, Wert des Beschwerdegegenstandes

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