Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung eines PKH-Antrags im Zivilprozess mangels Erfolgsaussichten - hier: Verjährungseintritt nach rechtzeitiger Klageerhebung, aber erheblich verspäteter Bekanntgabe - Obliegenheit des Antragstellers zum Hinweis auf drohenden Verjährungseintritt
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