Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.11.2013
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtaussetzung einer Restfreiheitsstrafe nach Erledigterklärung einer freiheitsentziehenden Maßregel - unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung
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