Markenbeschwerdeverfahren – "DIAMOND BRAND (Wort-Bild-Marke)/Diamant" – zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteil - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
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