Aktenzeichen 22 C 21.872

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RCN:
RCNH39W94LYLNR2NUS

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VGH München: Entscheidung vom 21.04.2021

Streitwertbeschwerde, Bescheid zur Durchsetzung eines bestandskräftigen Feuerstättenbescheids, Beschwerde unzulässig (Gerichtsgebühren bei geringerem Streitwert unverändert)

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