Aktenzeichen 5 StR 81/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:210317B5STR81.17.0
RCN:
RCNH33QBALYDPSL5BF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.03.2017

Revision im Strafverfahren: Umfang der Bindungswirkung eines teilrechtskräftigen Urteils nach Aufhebung des Strafausspruchs

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