Aktenzeichen IV ZR 63/13

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RCNH32P3NWPJYJ6CTC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.07.2015

Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Erläuterungsbedürftigkeit des Begriffs der "Textform" in der Widerspruchsbelehrung; unterschiedliche Angaben zur Widerspruchsfrist in der Verbraucherinformation und im Begleitschreiben; widersprüchliche Rechtsausübung des sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrags auf dessen Unwirksamkeit berufenden Versicherungsnehmers

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