Aktenzeichen VI ZR 35/10

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RCN:
RCNH2X3HN573XS8KS4

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.11.2010

Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten bei wirtschaftlichem Totalschaden und Weiterveräußerung des teilreparierten Fahrzeugs vor Ablauf der sog. Sechsmonatsfrist

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