Aktenzeichen 16 Qs 39/23

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNH249WE4TZGFB7H6

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 12.09.2023

Sofortige Beschwerde, Anschuldigung, Pflichtverteidiger, Suchtmittelerkrankung, Kostenentscheidung, Eingeschränkte Schuldfähigkeit, Notwendige Verteidigung, Beiordnung, Tateinheitliches, Hauptverhandlung, Beschlüsse des Amtsgerichts, Sachverständigenfeststellung, Staatsanwaltschaft, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fürsorgepflicht, Entziehungsanstalt, Sach- und Rechtslage, Rechtsanwalt, Beschwerdegericht, Aufhebung

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