Aktenzeichen VII R 26/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2021:U.191021.VIIR26.20.0
RCN:
RCNGYF8T4RF63ZXBTE

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.10.2021

Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

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